Energielabel für Leuchten
Sofern sie im stationären Handel ausgestellt sind, müssen Leuchten seit 1. März 2014 mit einem EU-Energieeffizienzlabel ausgestattet werden. Nachzulesen ist dies in der EU-Verordnung Nr. 874/2012.
Laut EU-Verordnung (Artikel 2 Nr. 26) bezeichnet man als „Leuchte“ ein Gerät zur Verteilung, Filterung oder Umwandlung des von einer oder mehreren Lampen übertragenen Lichts, das alle zur Aufnahme, zur Fixierung und zum Schutz der Lampen notwendigen Teile und erforderlichenfalls Hilfselemente zusammen mit den Vorrichtungen zu ihrem Anschluss an die Stromquelle umfasst.
Die EU-Kennzeichnungspflicht erfasst demnach die klassischen Wand- und Deckenleuchten, Leuchten für professionelle Beleuchtungszwecke, aber auch moderne leuchtende Möbel und andere Gegenstände.
Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht sind unter anderem Leuchten, ausschließlich hergestellt für den Betrieb mit Batterien, deren primärer Zweck nicht die Beleuchtung ist oder Lampen mit einem Lichtstrom unter 30 Lumen (lm enthalten).
Die genauen Ausnahmen und Bestimmungen entnehmen Sie der EU-Verordnung Nr. 874/2012.
Einen ausführlichen Blog-Beitrag zur neuen Kennzeichnungspflicht finden Sie unter anderem auf ratgeberrecht.eu: neue Kennzeichnungspflicht bei Lampen und Leuchten