EU Energy-Labelservice
 

Energielabel für Lampen

Einzelhändler und andere Personen, die Lampen oder LED-Module an Endverbraucher verkaufen, vermieten, zum Ratenkauf anbieten oder ausstellen, haben laut EU-Verordnung Nr. 874/2012 Kennzeichnungs- und Produktinformationspflichten zu erfüllen. Diese Pflichten können durch Beifügen oder Ausstellen der passenden EU-Energielabel erfüllt werden.

Die EU-Kennzeichnungspflicht erfasst Glühlampen, Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen, LED-Lampen und LED-Module.

Die EU-Verordnungen lässt auch Ausnahmen zur Kennzeichnungspflicht zu, beispielsweise:

  • Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von unter 30 Lumen (lm)
  • Lampen und LED-Module, die für den Betrieb mit Batterien vermarktet werden;
  • Lampen und LED-Module, die für Anwendungen vermarktet werden, deren primärer Zweck nicht die Beleuchtung ist[...]

Weitere Ausnahmen entnehmen Sie der EU-Verordnung EU-Verordnung Nr. 874/2012 (Artikel 1 Nr. 2).

Zusätzliche Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden Sie unter Anderem auch im Blog "ratgeberrecht.eu": neue Kennzeichnungspflicht bei Lampen und Leuchten.

Werbepartner

Kundenmeinung

"ich arbeite immer wieder mit Ihrer Anwendung und wollte einfach mal Feedback geben. Ihr Tool hat uns die Arbeit so einfach gemacht, wirklich klasse. Besten Dank und weiter so."

led-lichtraum.de

 

 

 

ein Service von

AGI - Andreas Guder Internetagentur

EMail: info@elabel-service.eu
Telefon: +49 3691 2454 105