Energielabel für Lampen
Einzelhändler und andere Personen, die Lampen oder LED-Module an Endverbraucher verkaufen, vermieten, zum Ratenkauf anbieten oder ausstellen, haben laut EU-Verordnung Nr. 874/2012 Kennzeichnungs- und Produktinformationspflichten zu erfüllen. Diese Pflichten können durch Beifügen oder Ausstellen der passenden EU-Energielabel erfüllt werden.
Die EU-Kennzeichnungspflicht erfasst Glühlampen, Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen, LED-Lampen und LED-Module.
Die EU-Verordnungen lässt auch Ausnahmen zur Kennzeichnungspflicht zu, beispielsweise:
- Lampen und LED-Module mit einem Lichtstrom von unter 30 Lumen (lm)
- Lampen und LED-Module, die für den Betrieb mit Batterien vermarktet werden;
- Lampen und LED-Module, die für Anwendungen vermarktet werden, deren primärer Zweck nicht die Beleuchtung ist[...]
Weitere Ausnahmen entnehmen Sie der EU-Verordnung EU-Verordnung Nr. 874/2012 (Artikel 1 Nr. 2).
Zusätzliche Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden Sie unter Anderem auch im Blog "ratgeberrecht.eu": neue Kennzeichnungspflicht bei Lampen und Leuchten.